Ein Bausparvertrag ist ein wichtiges Instrument für die Baufinanzierung und Immobilienfinanzierung. Er bietet unschlagbare Vorteile: Dauerhafte Zinssicherheit, Darlehen ohne Grundbucheintrag, jederzeitige Sondertilgungen, Vererbbarkeit, etc.
Bei uns bekommen Sie den Bausparvertrag, der Ihren Zielen dient! Wir vergleichen die Tarife von mehr als 10 Bausparkassen für Sie. Von uns erhalten Sie dann das Angebot, das wirklich passt.
Sie interessieren sich für die Finanzierung eines Ausbaus, Umbaus, einer Modernisierung oder einer Solaranlage? Hier geht es zum: Modernisierungsdarlehen
Selbstverständlich schöpfen Sie mit uns alle Vorteile aus. Egal, ob "Wohn-Riester", "Vermögenswirksame Leistungen" oder "Wohnungsbauprämie": Wir helfen Ihnen dabei, alle staatlichen Förderungen zu bekommen.
Ein Bausparvertrag ist schnell abgeschlossen. Leider stellt man erst in einigen Jahren fest, daß man den Vertrag für seine Modernisierung, Immobilienfinanzierung oder Baufinanzierung nicht verwenden kann. Dafür gibt es vielfältige Gründe:
Mit uns finden Sie den richtigen Bauspartarif!
Übrigens: Die Wohnungsbauprämie wird zum 1.1.2021 erhöht und viel mehr Menschen können davon profitieren: Terminvereinbarung
Mit der Wohnungsbauprämie (“WoP”) wird jeder gefördert, der in Deutschland Steuern bezahlt und mindestens 16 Jahre alt ist. Um die WoP für 2021 zu erhalten, brauchen Sie einen Bausparvertrag. Damit sparen Sie Eigenkapital an, um eine Wohnimmobilie zu kaufen, zu bauen oder zu renovieren.
Damit Sie die Wohnungsbauprämie erhalten, darf Ihr zu versteuerndes Einkommen eine Grenze nicht überschreiten. Diese Einkommensgrenzen und die Prämie hat der Gesetzgeber für 2021 deutlich erhöht: Damit profitieren künftig wesentlich mehr Menschen von der Wohnungsbauprämie.
Ein Förderkriterium ist die Höhe der Sparrate: Sie müssen in Ihren Bausparvertrag mindestens 50 € pro Monat/600 € p.a. einzahlen, um Wohnungsbauprämie zu bekommen. Unser Tipp: Wer vermögenswirksame Leistungen (“VWL”) erhält und die Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmer-Sparzulage überschreitet, kann für die vermögenswirksamen Leistungen die Wohnungsbauprämie beantragen. Eine zweifache Förderung ist jedoch ausgeschlossen.
Jeder kann einen Antrag auf Wohnungsbauprämie stellen, der ein zu versteuerndes Einkommen von unter 35.000 € im Jahr hat. Bei Verheirateten oder eingetragenen Lebenspartnern beträgt die Einkommensgrenze mit 70.000 € für die Wohnungsbauprämie doppelt so hoch.
Diese vier Beispiele zeigen, wie deutlich das zu versteuernde Jahreseinkommen je nach Situation vom Bruttoeinkommen abweichen kann.
Sabine ist Single ohne Kinder
Die Ingenieurin verdient 3.269 € brutto im Monat bei 13 Gehältern im Jahr ausgezahlt. Ergebnis: Sie bekommt die Wohnungsbauprämie ausgezahlt!
Hier die Berechnung des zu versteuernden Einkommens: Bruttoeinkommen pro Jahr: 42.497 €, steuerlich ansetzbar: Vorsorgeaufwendungen: 7.118 €, Sonderausgaben: 36 €, Werbungskosten: 1.000 €. Das ergibt ein zu versteuerndes Einkommen: 34.343 € und liegt damit unter der Einkommensgrenze von 35.000 €.
Florian, geschieden und hat ein Kind
Der Unternehmensberater verdient 3.808 € brutto im Monat mit 13 Gehältern im Jahr. Ergebnis: Er bekommt die Wohnungsbauprämie ausgezahlt!
Hier die Berechnung des zu versteuernden Einkommens: Bruttoeinkommen pro Jahr: 49.504 €, Vorsorgeaufwendungen: 8.168 €, Kinderfreibeträge: 3.906 €, Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende: 1.908 €, Sonderausgaben: 36 €, Werbungskosten: 1.000 €. Das ergibt ein zu versteuerndes Einkommen: 34.486 € und liegt damit unter der Einkommensgrenze von 35.000 €.
Martina und Isaak, verheiratet und kinderlos
Der Projektmanager verdient 4.400 € brutto und die Sozialpädagogin bekommt 2.683 € brutto im Monat. Beide bekommen 12 Gehälter im Jahr ausgezahlt. Ergebnis: Martina und Isaak haben Anspruch auf die Wohnungsbauprämie!
Hier die Berechnung des zu versteuernden Einkommens: Bruttoeinkommen pro Jahr: 84.996 €, Vorsorgeaufwendungen: 14.237 €, Sonderausgaben: 72 €, Werbungskosten: 2.000 €. Das ergibt ein zu versteuerndes Einkommen: 68.687 € und liegt damit unter der Einkommensgrenze von 70.000 €.
Sabrina und Stefan, verheiratet mit 2 Kindern
Der Bauingenieur verdient 4.166 € brutto und die Chemikerin bekommt 4.433 € brutto im Monat. Ergebnis: Sabine und Steffen haben Anspruch auf die Wohnungsbauprämie!
Hier die Berechnung des zu versteuernden Einkommens: Bruttoeinkommen pro Jahr: 103.188 €, Vorsorgeaufwendungen: 17.027 €, Kinderfreibeträge: 15.624 €, Sonderausgaben: 72 €, Werbungskosten: 2.000 €. Das ergibt ein zu versteuerndes Einkommen von 68.465 € und liegt damit unter der Einkommensgrenze von 70.000 €.
(Für die Ermittlung der Vorsorgeaufwendungen wurde § 10 EStG herangezogen. Es wird für Arbeitnehmer ein Rentenversicherungsbeitrag von 9,3 %, ein Krankenversicherungsbeitrag von 7,3 % (Zusatzbeitrag 1,1 %), Arbeitslosenversicherung von 1,2 % und Pflegeversicherungsbeitrag von 1,275 % (plus 0,25 % für Kinderlose) des Bruttoarbeitslohns unterstellt. Die Werbungs- bzw. Sonderausgaben- Pauschalbeträge ergeben sich aus den Steuervorschriften (§ 9a Abs. 1 Satz 1 EStG, § 10c EStG), genauso wie der Kinderfreibetrag und der Freibetrag für Kinderbetreuung bzw. Alleinerziehende. Die angegebenen Bruttoeinkommen erhöhen sich, wenn z. B. höhere Werbungskosten und Sonderausgaben oder andere Abzüge zu berücksichtigen sind. Wir unterstellen, dass keine weiteren steuerpflichtigen Einkünfte existieren.)