Die Bauleistungsversicherung (gelegentlich auch Bauwesenversicherung oder Bauversicherung genannt) gehört zu den wesentlichen Versicherungen bei Neubauten, Umbauten, Renovierungen und Sanierung bestehender Gebäude. Der Versicherungsumfang deckt Hoch- als auch Tiefbauarbeiten sowie Montagen ab. Gerade bei einer Gebäudesanierung wird der Versicherungsschutz oft vergessen. Dabei kann es zum Beispiel vorkommen, dass die Bausubstanz des alten Gebäudes durch die Arbeiten beschädigt wird oder das zusätzliche unvorhergesehene Arbeiten während der Bauphase entstehen.
Die Bauleistungsversicherung schützt den Bauunternehmer und Bauherren vor Schäden, die unvorhersehbar sind und während der Bauzeit auftreten können. Hierzu zählen Schäden durch Naturgewalten wie Überschwemmungen oder Stürme. Es kommt häufig vor, daß z.B. Baugruben durch einen Starkregen voll laufen und sich der Bau dadurch verzögert. Das kann zu erheblichen Mehrkosten führen. Darüber hinaus greift die Bauleistungsversicherung bei Vandalismusschäden oder Fahrlässigkeit der Dienstleister, Schäden durch Vandalismus, unbekannte Eigenschaften des Baugrundes, Konstruktions- und Materialfehler. Die Bauleistungsversicherung ist die Ergänzung zur Feuerrohbauversicherung, die Schäden durch Feuer, Brand, Blitzschlag, Explosion, An- oder Abprall bemannter und unbemannter Flugkörper abdeckt.
Im Schadensfall müssen Bauunternehmen wie Bauherren mit sehr hohen Kosten rechnen, für die sie haften. Diese Kosten können sowohl eine Firma als auch einen Privathaushalt ruinieren. Um diese Gefahr abzuwenden, ist der Abschluss dieser Bauversicherung ratsam und sinnvoll.
Wichtig: Damit der Versicherungsschutz bestehen bleibt und die Versicherung im Schadensfall die Deckung nicht verweigert, muss der Bauherr während der Vertragslaufzeit Erweiterungen und Änderungen des Bauvorhabens an die Versicherung melden. Wenn die Bauarbeiten unterbrochen oder der Bauvertrag modifiziert werden, muss das ebenso gemeldet werden.
Laufzeit der Bauleistungsversicherung
Der abgeschlossene Versicherungsvertrag muss immer die gesamte Bauzeit abdecken. Für Tiefbauten wird das Ende der Laufzeit der Bauleistungsversicherung mit der Gebäudeabnahme verknüpft. Bei Hochbauten endet die Versicherung mit der Bezugsfertigkeit oder der Abnahme durch eine Behörde. In der Regel gibt es eine automatische Laufzeit. Sie endet spätestens zwei Jahre nach Vertragsbeginn. Üblicherweise endet die Laufzeit, sobald die Bauarbeiten komplett abgeschlossen sind. Ist absehbar, dass die Bauarbeiten länger als zwei Jahre dauern, sollte die Versicherung darüber informiert und eine Verlängerung des Versicherungsschutzes beantragt werden.
Ende der Bauleistungsversicherung
Die Bauleistungsversicherung endet mit der Bezugsfertigkeit. Im selben Augeblick wandelt sich die (Feuer-)Rohbauversicherung in eine normale Gebäudeversicherung um. Man mus bei der Bauleistungsversicherung darauf achten, daß möglichst noch eine Nachhaftung vereinbart wird. Diese ist nötig, wenn nach dem Bezug noch Schäden auftreten, deren Ursache vor der Bezugsfertigkeit lagen.
Das ist bei Schäden unbedingt zu beachten
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Als Bauherr benötigen Sie unbedingt eine Bauherrenhaftpflichtversicherung um sich vor Ansprüchen zu schützen, wenn beim Bau etwas schief geht.