Etwa jedes sechste in Deutschland verkaufte Fahrrad zählt zur Gruppe der Pedelecs bzw. E-Bikes. Wie es zu diesem etwas überraschenden Megatrend kam, kann niemand wirklich erklären - aber diese Fahrräder mit elektrischem Zusatzmotor scheinen sich im Straßenbild als feste Größe zu etablieren. Oft sind es die "Silver Ager", die diese bequeme Möglichkeit der Fortbewegung nutzen. Aber nun entdecken zunehmend auch jüngere Menschen im städtischen Umfeld diese Alternative zu U-Bahn und Auto.
Doch selbst wenn es kein Pedelec oder E-Bike ist, der Trend zu hochwertigen und damit auch kostspieligen Fahrrädern ist da. Es wird einfach mehr auf Qualität geachtet.
Über eventuell nötig werdenden Versicherungsschutz machen sich viele erst nach dem Kauf Gedanken. Muss man so ein Rad haftpflichtversichern? Wie kann man Reparaturen nach einem Unfall oder Diebstahl des Rads bzw. einzelner Teile absichern? Sogar die SZ schrieb dazu: Ganz schön kompliziert
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Pedelecs (Kunstwort für Pedal Electric Cycle) unterstützen den Fahrer nur, solange dieser auch tatsächlich in die Pedale tritt. Beträgt die abgegebene Leistung dieser Trethilfe nicht mehr als 250 Watt und endet die Unterstützung bei maximal 25 km/h oder wenn der Fahrer mit dem Treten einhält, so bleibt dem Gefährt der Status des Fahrrades erhalten.
Im Gegensatz zu Pedelecs besitzen E-Bikes einen tretunabhängigen Antrieb. Sie gelten als Leichtmofa, wenn sie unter anderem nicht mehr als 500 Watt Leistung bereitstellen und eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 20 km/h erreichen. Außerdem benötigen sie eine Betriebserlaubnis. Auch schnelle Pedelecs (sog. S-Pedelecs), deren Tretunterstützung erst bei 45 km/h abschaltet, müssen entsprechend der europäischen Richtlinien eine Typenprüfung aufweisen. Der Einfachheit halber sprechen wir bei beiden „großen Rädern“ im Weiteren nur von E-Bikes.
Wer einem anderen einen Schaden zufügt, muss dem Geschädigten gegenüber auch dafür haften. Dieser Grundsatz gilt so auch für den Gebrauch von Fahrrädern mit Elektromotor. In aller Regel gibt es für fast jedes Haftungsproblem auch eine Haftpflichtversicherung, über die es versichert werden kann bzw. automatisch ist. Die Privathaftpflichtversicherung kommt einem hier zuallererst in den Sinn. Aber in einigen Fällen reicht sie hier nicht aus.
Das kann man für Pedelecs leider nur mit einem „teilweise vielleicht“ beantworten. Grundsätzlich bietet jede Privathaftpflichtversicherung auch Versicherungsschutz, wenn Sie als Radfahrer unterwegs sind – hier sind eindeutig aber nur Räder ohne Zusatzmotor gemeint. Die meisten Tarife am Markt übernehmen auch die Deckung für den Gebrauch nicht versicherungspflichtiger Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen. Dabei wird die maximale Höchstgeschwindigkeit, die ein solches Fahrzeug haben darf, meist auf 6 km/h beschränkt – die Verfasser älterer Versicherungsbedingungen hatten hier wohl vor allem Elektrorollstühle und ähnliches im Sinn. Weder die Regelung für ein normales Rad, noch die für besagte Fahrzeuge, passt so richtig zum Pedelec. Erst in neueren Bedingungswerken wurde dieses neue Haftpflichtthema eindeutiger geregelt. Viele Anbieter nehmen Fahrräder mit Hilfsmotor (sofern nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtig) explizit in ihren Deckungsumfang mit auf. Andere erweiterten den Kreis der versicherten Fahrzeuge entsprechend, damit Versicherungsschutz für die Kunden geschaffen wird. Wir können daher pauschal nur raten, sich vor der ersten Fahrt bei seinem Privathaftpflichtversicherer zu vergewissern, dass Versicherungsschutz auch für das neue Rad besteht. Gerne übernehmen wir das für Sie! Hier können Sie einen Beratungstermin vereinbaren
Da E-Bikes auch ohne Pedalantrieb fahren können, ist es nachvollziehbar, dass hier Regelungen für Kleinkrafträder greifen. Sie benötigen eine entsprechende Fahrerlaubnis (mind. Klasse M), müssen eine Prüfbescheinigung mitführen und benötigen natürlich auch ein Versicherungskennzeichen („Mofakennzeichen“). All dies gilt ausdrücklich auch für die S-Pedelecs! Beide Radtypen fallen damit nicht mehr unter den Schutz der Privathaftpflichtversicherung! Bewegen Sie sich ohne Versicherungskennzeichen mit E-Bike oder S-Pedelec auf öffentlichen Straßen, begehen Sie damit einen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Dies kann mit einer Geld- oder sogar Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden. Zusätzlich droht der Entzug der Fahrerlaubnis.
Ein neues „Elektro-Fahrrad“ ist nicht gerade billig – speziell der Akku schlägt als Ersatzteil schnell mit einigen hundert Euro zu Buche. Es wundert uns nicht, dass wir von Kunden oft gefragt werden, wie man sich gegen Schäden versichern kann. Hier gibt es gleich eine Reihe verschiedener Möglichkeiten:
Zumindest die langsameren Pedelecs sind grundsätzlich bereits über die Hausratversicherung gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Raub, Sturm, Hagel und – sofern gewählt – auch gegen Elementarschäden wie z.B. Überschwemmung versichert. Voraussetzung für die Regulierung eines Diebstahls ist grundsätzlich aber, dass sich das Rad zum Schadeneintritt in einem geschlossenen Gebäude befand. Der einfache Diebstahl, wenn man unterwegs ist, lässt sich bei den meisten Versicherern auch für die Pedelecs einschließen. Spezieller – von einer Hausratversicherung unabhängiger – Schutz wird am Versicherungsmarkt in Form von Fahrradversicherungen geboten.
Fahrradversicherungen bieten in der Regel einen deutlich umfassenderen Schutz, bei dem auch an den aktiven Gebrauch eines Rads gedacht wurde. Auch Schäden am Akku oder Motor lassen sich so hervorragend mit absichern. Da sich der Versicherungsumfang der verschiedenen Anbieter unterscheiden kann, möchten wir hier beispielhaft nur einige wesentliche Punkte aufgreifen.
Je nach Anbieter und Tarif kann sich der Versicherungsschutz auch auf mitgeführtes Fahrradzubehör wie z. B. Helm, Kindersitz, Trinkflasche, etc. erstrecken. Dieser umfangreiche Schutz ist für alle Arten von Fahrrädern mit Elektromotor erhältlich. Wie eingangs erwähnt, sind die „schnellen Räder“ versicherungspflichtig und müssen auf öffentlichen Straßen ein Versicherungskennzeichen führen. Neben der Haftpflicht bieten die meisten Anbieter die Möglichkeit, auch eine Teilkaskoversicherung mit einzuschließen – teilweise auch mit Einschluss eines gesonderten Akku- und Motorschutzes. Diese Teilkaskoversicherung umfasst die Gefahren Feuer, Explosion, Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, Glasbruch, Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss, Marderbiss, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung und Zusammenstöße mit Haarwild (je nach Anbieter auch mit anderen Tieren). Welche dieser Versicherungen für Ihren konkreten Fall am besten geeignet ist, sollten wir gemeinsam in einem persönlichen Gespräch ausloten. Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie: Beratungstermin vereinbaren
Räder haben auch heute noch keine Knautschzone. Wer mit dem Pedelec oder E-Bike unterwegs ist, für den besteht immer ein großes Risiko, einen Unfall mit dauerhaften gesundheitlichen Folgen zu erleiden. Die Zahl der Unfälle mit E-Bikes und Pedelecs steigt drastisch an. Es empfiehlt sich daher, eine private Unfallversicherung abzuschließen. Diese leistet nicht nur beim Gebrauch von Fahrzeugen, sondern 24 Stunden am Tag bei allen täglichen Aktivitäten. Hier stimmt das Preis-Leistungs-Verhältnis einfach. Kern des Schutzes ist eine individuell festzulegende Invaliditätsleistung, die entsprechend der erlittenen Invalidität eine Kapitalzahlung leistet, mit dem Sie Ihren gewohnten Lebensstandard können.
Da sie das thematische Gegenstück zur Haftpflichtversicherung ist, möchten wir an dieser Stelle kurz auf die Rechtsschutzversicherung eingehen. Sie übernimmt die anfallenden Kosten eines Rechtsstreits, wenn Sie z. B. nach einem Unfall Schmerzensgeld und Schadensersatz einklagen müssen. Wenn Sie bereits einen Rechtsschutzvertrag besitzen, der auch einen Verkehrs-Rechtsschutz enthält, sind Sie auch auf Ihrem Bike versichert. Man weiß ja nie, was einem im Straßenverkehr so zustößt.
Sie möchten Ihr E-Bike oder Pedelec gleich versichern? Dann los: