Es ist immer wieder zu lesen, daß sich die Riesterrente nicht lohnen würde. Das ist völliger Unsinn! Eines steht fest und ist nicht zu widerlegen: Wer "förderfähig" ist, profitiert. Die Riesterrente ist kein perfektes Produkt, aber sie lohnt sich. Das liegt schlicht und ergreifend daran, daß Jede/r Förderfähige: A) einen festen Zuschuss bekommt und B) möglicherweise auch noch eine steuerliche Förderung. Je nach Situation ist die Gesamtförderung unterschiedlich hoch. Das stimmt: Die Eine bekommt mehr, der Andere weniger Förderung.
Zugegeben: Es ist nicht so ganz einfach zu verstehen, wie die Riesterrente genau funktioniert. Das verunsichert Viele, die deshalb keinen Vertrag abschließen und einen Vertrag haben, aber nicht richtig besparen. Unser unabhängiges Beraterteam hat festgestellt, daß man die Riesterrente am besten in einem persönlichen Gespräch erklärt. Wenn Sie das interessiert, dann können sie gleich einen Beratungstermin vereinbaren
Wenn Sie lieber lesen möchten, wie die Riesterrente funktioniert, sind sie hier richtig:
Seit Jahren steht fest: Die gesetzliche Rente reicht nicht.
Zurückzuführen ist dies in erster Linie auf den demographischen Wandel. Wir werden immer älter. Dadurch wird die Phase des Rentenbezugs immer länger. Gleichzeitig geht die Geburtenrate zurück. Folglich zahlen immer weniger Arbeitnehmer in die Gesetzliche Rentenversicherung ein. Daher funktioniert der sog. "Generationenvertrag" nicht mehr. Haben früher drei Einzahler die Rente eines Rentners finanziert, finanzieren heute diese Drei bereits zwei Rentner. Das Ergebnis: Die gesetzliche Rente wird immer geringer und die Versorgungslücke der Bürger damit immer größer. Wer im Rentenalter seinen gewohnten Lebensstandard halten will, muss zusätzlich vorsorgen - und das möglichst frühzeitig!
Eine sehr interessante Möglichkeit, für später vorzusorgen, bietet die sog. Riester-Rente. Sie zählt zur staatlich geförderten privaten Altersvorsorge und wurde 2002 vom damaligen Bundessozialminister Walter Riester ins Leben gerufen. Die aktive Förderung durch den Staat ist in § 10 a EStG festgelegt. Sie besteht aus Zulagen und Steuervorteilen, indem die Sparleistung zusätzlich über den Sonderausgabenabzug in der Steuererklärung absetzbar ist.
Jede/r Zulagenberechtigte erhält 175 € Grundzulage. Zusätzlich werden für jedes Kind, das vor 2008 geboren wurde, 185 € und für jedes Kind, das ab 2008 geboren wurde, 300 € zugezahlt - und das jedes Jahr. Die Kinderzulage wird so lange gezahlt, wie Kindergeld gezahlt wird.
Junge Sparer (bis 25 J.) mit eigenem Riester-Vertrag erhalten zusätzlich einen einmaligen "Berufseinsteigerbonus" in Höhe von 200 €.
Man unterscheidet zwischen unmittelbar und mittelbar Zulagenberechtigten. Nur wer zu einem dieser Personenkreise zählt, kann in den Genuss der staatlichen Förderung kommen.
Voraussetzung für die volle Förderung ist aber, dass der Zulagenberechtigte einen Mindesteigenbeitrag in Höhe von 4 % seines rentenversicherungspflichtigen Einkommens des Vorjahres (max. 2.100 €) abzüglich der Zulagen, einzahlt. Der niedrigste zu zahlende Sockelbeitrag beträgt 60 € im Jahr.
Natürlich ist es möglich, den Riester-Vertrag auch mit weniger als den genannten 4 % zu besparen. Die Zulagen werden dann automatisch anteilig gekürzt.
sind grundsätzlich alle, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind bzw. Entgeltpunkte "erwerben", wie z. B.:
sind Ehepartner der unmittelbar Zulagenberechtigten, sofern sie nicht selbst zu den oben genannten Personen gehören. Auch hier gilt der Mindesteigenbeitrag von 60 € im Jahr.
Lohnt sich "riestern"? Hier kommen die Antworten:
Die geleisteten Altersvorsorgebeiträge - zuzüglich der zustehenden Zulagen - können in der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Bei der Veranlagung prüft das Finanzamt dann automatisch, ob es bei den Zulagen bleibt oder ob zusätzlich noch eine Steuerersparnis zu gewähren ist (sog. Günstigerprüfung). Bei der Günstigerprüfung wird zunächst die fiktive Steuerersparnis durch Abzug der kompletten Beiträge und Zulagen als Sonderausgaben berechnet. Ist die berechnete Steuerersparnis geringer als die gewährten Zulagen, wird keine zusätzliche Steuerersparnis ausgelöst. Übersteigt die Steuerersparnis die gewährten Zulagen, wird zusätzlich zu den Zulagen die Differenz zwischen Zulagen und Steuerersparnis über die Einkommensteuererklärung erstattet.
Die Rentenzahlungen sind später mit dem persönlichen Steuersatz als Rentner voll zu versteuern. Anders als bei der gesetzlichen Rentenversicherung fallen aber keine Beiträge zur Krankenversicherung der Rentner (KvdR) auf die Auszahlungen an. Beim Wohn-Riester gibt es keine monatliche Rente, die besteuert werden könnte. Es wird stattdessen ein fiktives Konto für den "Wohn-Riesterer" angelegt, das so genannte Wohnförderkonto. Auf diesem werden die staatlich geförderten Tilgungsleistungen und die darauf gewährten Zulagen erfasst, sowie ggf. der Betrag, der aus einem Riester-Sparvertrag zum Wohn-Riestern entnommen wurde. Der gewährte Vorteil muss im Rentenalter versteuert werden (nachgelagerte Besteuerung).
Natürlich stehen wir Ihnen gerne für weitere Fragen und eine Beratung durch unsere unabhängigen Berater zur Verfügung. Als Ihr Versicherungsmakler in Ingolstadt stehen wir Ihnen von Montag bis Freitag zwischen 9:00 und 18:30 Uhr für Angebote und Fragen zur Verfügung. Interessiert? Dann gleich einen Beratungstermin vereinbaren