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So lohnt sich die Riesterrente!

Die Riesterrente lohnt sich!

Richtig vorsorgenHier erfahren Sie, warum die Riesterrente sich lohnt. Versprochen!

Es ist immer wieder zu lesen, daß sich die Riesterrente nicht lohnen würde. Das ist völliger Unsinn! Eines steht fest und ist nicht zu widerlegen: Wer "förderfähig" ist, profitiert. Die Riesterrente ist kein perfektes Produkt, aber sie lohnt sich. Das liegt schlicht und ergreifend daran, daß Jede/r Förderfähige:  A) einen festen Zuschuss bekommt und B) möglicherweise auch noch eine steuerliche Förderung. Je nach Situation ist die Gesamtförderung unterschiedlich hoch. Das stimmt: Die Eine bekommt mehr, der Andere weniger Förderung.

Zugegeben: Es ist nicht so ganz einfach zu verstehen, wie die Riesterrente genau funktioniert. Das verunsichert Viele, die deshalb keinen Vertrag abschließen und einen Vertrag haben, aber nicht richtig besparen. Unser unabhängiges Beraterteam hat festgestellt, daß man die Riesterrente am besten in einem persönlichen Gespräch erklärt. Wenn Sie das interessiert, dann können sie gleich einen Beratungstermin vereinbaren

Wenn Sie lieber lesen möchten, wie die Riesterrente funktioniert, sind sie hier richtig:

Darum "riestern"

Seit Jahren steht fest: Die gesetzliche Rente reicht nicht.

Zurückzuführen ist dies in erster Linie auf den demographischen Wandel. Wir werden immer älter. Dadurch wird die Phase des Rentenbezugs immer länger. Gleichzeitig geht die Geburtenrate zurück. Folglich zahlen immer weniger Arbeitnehmer in die Gesetzliche Rentenversicherung ein. Daher funktioniert der sog. "Generationenvertrag" nicht mehr. Haben früher drei Einzahler die Rente eines Rentners finanziert, finanzieren heute diese Drei bereits zwei Rentner. Das Ergebnis: Die gesetzliche Rente wird immer geringer und die Versorgungslücke der Bürger damit immer größer. Wer im Rentenalter seinen gewohnten Lebensstandard halten will, muss zusätzlich vorsorgen - und das möglichst frühzeitig!

Riester lohnt sichEine sehr interessante Möglichkeit, für später vorzusorgen, bietet die sog. Riester-Rente. Sie zählt zur staatlich geförderten privaten Alters­vorsorge und wurde 2002 vom damaligen Bundessozialminister Walter Riester ins Leben gerufen. Die aktive Förderung durch den Staat ist in § 10 a EStG festgelegt. Sie besteht aus Zulagen und Steuervorteilen, indem die Sparleistung zusätzlich über den Sonderausgabenabzug in der Steuererklärung absetzbar ist.

Jede/r Zulagenberechtigte erhält 175 € Grundzulage. Zusätzlich werden für jedes Kind, das vor 2008 geboren wurde, 185 € und für jedes Kind, das ab 2008 geboren wurde, 300 € zugezahlt - und das jedes Jahr. Die Kinderzulage wird so lange gezahlt, wie Kindergeld gezahlt wird.

Junge Sparer (bis 25 J.) mit eigenem Riester-Vertrag erhalten zusätzlich einen einmaligen "Berufseinsteigerbonus" in Höhe von 200 €.

Bin ich "riesterfähig"? Bekomme ich die Zulagen und die Steuervorteile?

Man unterscheidet zwischen unmittelbar und mittelbar Zulagenberechtigten. Nur wer zu einem dieser Per­sonenkreise zählt, kann in den Genuss der staatlichen Förderung kommen.

Voraussetzung für die volle Förderung ist aber, dass der Zulagenberechtigte einen Mindesteigenbeitrag in Höhe von 4 % seines rentenversicherungspflichtigen Einkommens des Vorjahres (max. 2.100 €) abzüglich der Zulagen, einzahlt. Der niedrigste zu zahlende Sockelbeitrag beträgt 60 € im Jahr.

Natürlich ist es möglich, den Riester-Vertrag auch mit weniger als den genannten 4 % zu besparen. Die Zulagen werden dann automatisch anteilig gekürzt.

Unmittelbar zulagenberechtigt sind:

sind grundsätzlich alle, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind bzw. Entgeltpunkte "erwerben", wie z. B.:

  • + Arbeitnehmer
  • + Pflichtversicherte Selbständige / Landwirte
  • + Arbeitslose, Bezieher von Krankengeld
  • + Per­sonen im Erziehungsurlaub oder die einen Angehörigen im Haushalt pflegen
  • + Behinderte in Werkstätten
  • + Geringfügig Beschäftigte bei Verzicht auf die Versicherungsfreiheit, wenn der Beitrag des Arbeitgebers auf den vollen Rentenversicherungsbeitrag aufgestockt wird
  • + Bezieher von Vorruhestandsgeld (sofern vorher pflichtversichert)
  • + Vollständig erwerbsgeminderte oder dienstunfähige Per­sonen
  • + Beschäftigte im öffentlichen Dienst
  • + Beamte, Richter, Berufssoldaten

 Mittelbar zulagenberechtigt sind:

sind Ehepartner der unmittelbar Zulagenberechtigten, sofern sie nicht selbst zu den oben genannten Per­sonen gehören. Auch hier gilt der Mindesteigenbeitrag von 60 € im Jahr.

Nicht zulagenberechtigt sind

  • + Nicht rentenversicherungspflichtige Selbständige
  • + Pflichtversicherte in Einrichtungen der berufsständischen Versorgung (Apothrker, Ärzte, Tierärzte und Architekten)
  • + Versicherungsfrei geringfügig Beschäftigte
  • + Altersrentner
  • + Bezieher einer Rente wegen teilweise verminderter Erwerbstätigkeit
  • + Studenten, die nicht versicherungspflichtig sind

Riesterrente lohnt sich

Lohnt sich "riestern"? Hier kommen die Antworten:

Riester lohnt sich Beispiel 1

Riester lohnt sich

Riester lohnt sich

Steuerliche Handhabung der Riesterrente

Die geleisteten Alters­vorsorgebeiträge - zuzüglich der zustehenden Zulagen - können in der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Bei der Veranlagung prüft das Finanzamt dann automatisch, ob es bei den Zulagen bleibt oder ob zusätzlich noch eine Steuerersparnis zu gewähren ist (sog. Günstigerprüfung). Bei der Günstigerprüfung wird zunächst die fiktive Steuerersparnis durch Abzug der kompletten Beiträge und Zulagen als Sonderausgaben berechnet. Ist die berechnete Steuerersparnis geringer als die gewährten Zulagen, wird keine zusätzliche Steuerersparnis ausgelöst. Übersteigt die Steuerersparnis die gewährten Zulagen, wird zusätzlich zu den Zulagen die Differenz zwischen Zulagen und Steuerersparnis über die Einkommensteuererklärung erstattet.

Die Rentenzahlungen sind später mit dem persönlichen Steuersatz als Rentner voll zu versteuern. Anders als bei der gesetzlichen Rentenversicherung fallen aber keine Beiträge zur Kranken­ver­si­che­rung der Rentner (KvdR) auf die Auszahlungen an. Beim Wohn-Riester gibt es keine monatliche Rente, die besteuert werden könnte. Es wird stattdessen ein fiktives Konto für den "Wohn-Riesterer" angelegt, das so genannte Wohnförderkonto. Auf diesem werden die staatlich geförderten Tilgungsleistungen und die darauf gewährten Zulagen erfasst, sowie ggf. der Betrag, der aus einem Riester-Sparvertrag zum Wohn-Riestern entnommen wurde. Der gewährte Vorteil muss im Rentenalter versteuert werden (nachgelagerte Besteuerung).

Die Riesterrente: Flexibler als gedacht!

  • + Die Anlage des Sparbeitrages kann "klassisch", fondsgebunden oder gemischt erfolgen
  • + Der Beitrag kann flexibel erhöht oder gesenkt werden - so kann der Vertrag immer optimal bespart werden. Allerdings werden auch die Zulagen gekürzt, wenn weniger eingezahlt wird.
  • + Alle eingezahlten Beiträge und Zulagen stehen garantiert zur Verrentung zur Verfügung
  • + Der Rentenbezug ist bereits mit 62 Jahren möglich
  • + Die Leistung erfolgt in Form einer lebenslangen Rente
  • + 30 % des vorhandenen Guthabens können zu Rentenbeginn auf einmal entnommen werden
  • + Der Vertrag kann im Todesfall förderunschädlich auf den eigenen Riester-Vertrag des Ehepartners übertragen werden
  • + Nach der Rechtsprechung des BGH ist Alters­vorsorgevermögen aus Riester-Renten in der Ansparphase unpfändbar, soweit die vom Schuldner erbrachten Sparbeiträge im Zeitpunkt der Pfändung tatsächlich gefördert worden sind oder zumindest der Zulagenantrag für die entsprechenden Beitragsjahre gestellt wurde und die Voraussetzungen für die Gewährung einer Zulage vorlagen. In der Rentenphase kann jedoch der Teil der Versicherungsleistung gepfändet werden, der über den Pfändungsfreigrenzen liegt.
  • + Ganz wichtig für Mütter: Spätestens nach Ablauf von 36 Monaten ab Geburt des Kindes muss die Anerkennung der Kindererziehungszeiten (Formular V800) bei der gesetzlichen Rentenversicherung beantragt werden. Andernfalls streicht die zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen die in dieser Zeit erhaltenen Zulagen rückwirkend!
  • + NEU: Rentenleistungen aus einer zusätzlichen Alters­vorsorge (wie z.B. aus einem Riester-Vertrag) werden in einem bestimmten Umfang von der Anrechnung auf Grundleistungen freigestellt. Der monatliche Freibetrag beträgt 100 €. Eine übersteigende Rente wird bis zu einer definierten Obergrenze (2018: 208 €) mit 30 % berücksichtigt. Beispiel: Die Rente beträgt 200 €. Der Freibetrag liegt dann bei 130 € (100 € + 30 % von 100 €)

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