Gesunde und schöne Zähne wünschen sich die meisten Menschen. Denn schöne Zähne sorgen für Selbstbewusstsein und Sicherheit im persönlichen Umgang mit unseren Mitmenschen.
Der Abschluss einer Krankenzusatzversicherung für den zahnärztlichen Bereich bei einem privaten Versicherungsunternehmen bietet viele Vorteile. Gerade wenn Sie weiter in einer gesetzlichen Kasse bleiben möchten bzw. müssen. Somit können auch gesetzlich Versicherte ihre Leistungsansprüche auf das Niveau von "Privatpatienten" anheben. Durch die individuelle Tarifwahl kann die Zusatzversicherung optimal an Ihre Wünsche und Bedürfnisse angepasst werden.
Die richtige Zahnzusatzversicherung finden
Eine Zahnzusatzversicherung ist schnell abgeschlossen. Aber auch die Richtige? In der Werbung werden Leistungen angepriesen, die bei näherer Betrachtung nicht ganz so üppig ausfallen, wie der Kunde erwartet. Besonders Zahnzusatzversicherungen wie z.B. der ERGO direkt, die auch bei schon laufender Behandlung "bezahlt", sind nicht zu empfehlen, denn die Versicherungsprämie, die der Kunde bezahlt, ist so hoch wie die gesamte Leistung. Also: Eigentlich nichts gewonnen. Nur einen Zahnzusatzversicherung, die Kosten durch eine Verschlechterung des Zahnzustandes übernimmt, kann ein Gewinn sein. Also schließt man am besten die Zahnzusatzversicherung ab, wenn die Zähne gesund sind! Dadurch ist die Auswahl an Zahntarifen am grössten und die Prämie günstig. Wir bieten Ihnen den besten Zahnversicherungsvergleich am Markt! Rechnen Sie selbst:
Was leistet die Gesetzliche Krankenversicherung?
Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt meistens keine oder nur verminderte Leistungen für Zahnersatz, Implantate und Inlays. Das liegt daran, dass eine gesetzliche Krankenversicherung nach den sog. befundbezogenen Festzuschüssen abrechnet, und nicht nach der gewählten Behandlung. Die Höhe der Erstattung orientiert sich dabei an den durchschnittlichen Kosten der sog. Regelversorgung. Davon werden dann rund 50 % erstattet. Durch den Nachweis regelmäßiger Kontrolluntersuchungen kann der Erstattungsbetrag einer Gesetzlichen Krankenversicherung auf bis zu 80 % erhöht werden.
Zudem gibt es auch Bereiche, in denen die Gesetzliche Krankenversicherung entweder gar keine oder nur gekürzte Leistungen gewährt. Dies gilt nicht erst bei kostenintensiven Behandlungen, wie Implantaten oder anderweitigem Zahnersatz, sondern beginnt bereits bei der einfachen Zahnbehandlung.
Bei einem Inlay (Einlagefüllungen) handelt es sich um ein von einem Zahntechniker angefertigtes Teilstück vom Zahn. Das Inlay ersetzt Teile der Kaufläche, jedoch nicht den Zahnhöcker. Sobald auch Zahnhöcker wiederhergestellt werden, benötigt man Onlays. Beide werden in unterschiedlichen Materialien angeboten, z.B. Gold oder auch Keramik. Eine Gesetzliche Krankenkasse leistet nicht für Inlays oder Onlays.
Soll ein angegriffener Zahn erhalten bleiben, nutzt der Zahnarzt die Möglichkeit einer Wurzelbehandlung. Dabei wird zunächst der Wurzelkanal gereinigt und erweitert. Anschließend wird der Wurzelkanal gefüllt und abgedichtet. Dadurch wird die Zahnwurzel wiederhergestellt. Nun gibt es viele Fälle, in denen die Gesetzlichen Krankenkassen keine oder nur verringerte Leistung erstatten und der Zahnarzt eine Privatrechnung stellt (z.B. wenn die Wurzelspitze nicht mehr behandelbar ist).
Eine Parodontitis wird durch Bakterien verursacht. Folgen können u.a. Knochenabbau und auch Zahnfleischverlust sein, was neben Karies zu den häufigsten Gründen für die Notwendigkeit eines Zahnersatzes zählt. Darüber hinaus sind Bakterien auch oftmals die Ursache für Mundgeruch und Zahnfleischbluten. Da die Parodontosebehandlung häufig mit einer professionellen Zahnreinigung einhergeht, kann es auch hier zu reduzierten Erstattungen und somit zu einem Eigenanteil führen.
Um die Lücke zwischen den Kosten für die vom Zahnarzt empfohlene und auch durchgeführte Behandlung und der Erstattung der Gesetzlichen Krankenversicherung zu reduzieren, ist eine private Zahnzusatzversicherung die beste Möglichkeit.
Die beste Zahnzusatzversicherung finden
Um die kleinen und vor allem auch die großen Zuzahlungen zu umgehen, bietet die private Zahnzusatzversicherung hervorragende Möglichkeiten: Neben den Zusatzkosten für die Zahnbehandlung (u.a. Inlays/Onlays, professionelle Zahnreinigung, Wurzel- und Parodontosebehandlungen, Kunststofffüllungen und Knirscherschienen) können selbstverständlich auch die Kosten für Zahnersatz (u.a. Kronen, Brücken, Implantate) versichert werden.
Einige Versicherer bieten Komplettlösungen für Zahnbehandlung und Zahnersatz an. Einige andere Gesellschaften hingegen bieten Bausteine an, mit denen sich ein individueller Versicherungsschutz zusammenstellen lässt.
Die Mehrzahl der Anbieter stattet ihre Produkte so aus, dass eine Leistungsquote vereinbart wird, die zusammen mit der Zahlung der Gesetzlichen Krankenversicherung erstattet wird.
Für jeden, der Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse ist und auf eine optimale Versorgung Wert legt.
Zahnersatz, Kieferorthopädie, Inlays, Implantate. Der genaue Umfang der Absicherung ist je nach Tarif unterschiedlich und muss individuell auf die Bedürfnisse und Wünsche des Versicherungsnehmers angepasst werden. Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt meistens keine oder nur verminderte Leistungen für Zahnersatz, Implantate und Inlays.
Der Versicherungsbeitrag ist abhängig von folgenden Faktoren: Eintrittsalter des Versicherten, Gebisszustand, Art und Höhe der vereinbarten Leistungen.
Je nach gewähltem Tarif sind bestimmte Leistungen nicht oder nur in einem geringen Umfang versichert.
Die allgemeinen Wartezeiten betragen in der Regel 3 Monate vom Versicherungsbeginn an gerechnet. Diese gelten üblicherweise für den Leistungsbestandteil Zahnbehandlung. Darüber hinaus gibt es die besonderen Wartezeiten, welche 8 Monate nach Versicherungsbeginn enden und für Zahnersatz und Kieferorthopädie gelten. Zusätzlich zu diesen Einschränkungen gelten – je nach Tarif – unterschiedliche Leistungsstaffeln. Diese begrenzen die Gesamtleistung in den ersten Jahren auf einen maximalen Gesamtwert.