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Die richtige Rechts­schutz­ver­si­che­rung

Darum ist die Rechts­schutz­ver­si­che­rung so wichtig

Alles über die Rechts­schutz­ver­si­che­rung

Ein Rechts­schutz­ver­si­che­rung ist schnell abgeschlossen. Aber auch richtig? Unser Team berät Sie in Ingolstadt zur Rechts­schutz­ver­si­che­rung persönlich und per Videochat überall.

Gerade bei der Rechts­schutz­ver­si­che­rung unterscheiden sich die Versicherungsbedingungen erheblich. Und die Kleinigkeiten entscheiden im Schadenfall darüber, ob die Versicherung den Schaden rasch ersetzt, oder nicht. Günstige Rechts­schutz­ver­si­che­rungen übernehmen z.B. die Kosten erst ab "gerichtlichen Verfahren". Das bedeutet für Sie, daß sie selbst alle Kosten tragen müssen, wenn es gar nicht vor Gericht geht, weil man sich so ("außergerichtlich") geeinigt hat. Wollen Sie das? Daher ist es besonders wichtig, bei der Beratung und der Auswahl des Tarifs sorgfältig vorzugehen.

Wir bieten Ihnen eine unabhängige Beratung zur Rechts­schutz­ver­si­che­rung und haben exclusive Sondertarife, die Sie auf Check24 und anderen Portalen vergeblich suchen werden.

Terminvereinbarung

Die richtige Rechtsschutzversicherung finden

Sie streiten nicht gerne. Wer mag das schon? Leider kann im privaten Bereich der Weg zum Anwalt schneller notwendig werden, als es einem vielleicht lieb ist. Die meisten Bereiche des täglichen Lebens unterliegen heutzutage gesetzlichen Regelungen. Aus einer Meinungsverschiedenheit kann so schnell ein Rechtsstreit werden. Da man im Zweifel ja auch die Kosten des Prozessgegners zu tragen hat, kann es sehr teuer werden.

Hinzu kommt, dass man die diversen Gesetze ohne entsprechendes Hintergrundwissen oder eine juristische Ausbildung nicht oder nur sehr schwer versteht. Eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung kann zwar nicht den Rechtsfall für Sie lösen, aber zumindest die finanziellen Sorgen kleiner werden lassen. Sie möchten doch sicher nicht auf einen Anwalt verzichten müssen, nur weil Sie sich ihn nicht leisten können, oder?

Welche Kosten werden übernommen?

Der Versicherer zahlt die Kosten und Kostenvorschüsse, die zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen notwendig sind, abzüglich der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung:

  • Gerichtskosten
  • Eigene Anwaltskosten
  • Gegnerische Anwaltskosten
  • Zeugengelder
  • Vergütung für beauftragte Gutachter
  • Mediationsverfahren
  • Unabhängig ob Prozess gewonnen oder verloren

Was kostet ein Rechtsstreit?

Die Kosten eines Rechtsstreits können so individuell ausfallen, wie die Gründe für die Streitigkeiten sind.

 

Kostenbeispiel Rechtsstreit eine InstanzBeispiel 1:

Rechtsstreit nach Kündigung eines Mietvertrages (Eigenbedarf des Vermieters), Streitwert 7.200€. Gesamtkosten: 3.737€

 

 

Kostenbeispiel Rechtsstreit eine InstanzBeispiel 2:

Rechtsstreit im Arbeitsrecht wegen Kündigung (über 2 Instanzen), Streitwert 10.000€. Gesamtkosten: 6.688€

 

 

 

 

Schüler und Studenten

Für Schüler und Studenten, die eine eigene Rechts­schutz­ver­si­che­rung abschließen möchten, sollten Tarife ohne Berufsrechtsschutz gewählt werden. Mit Aufnahme einer Berufstätigkeit sollte der Berufsrechtsschutz in den Vertrag aufgenommen werden. Besteht bereits ein Rechtsschutzvertrag der Eltern, sollte geprüft werden, ob es nicht preisgünstiger ist, sich hier mitver­sichern zu lassen. Weitere Informationen zur Mitversicherung von Kindern im Familienrechtsschutz finden Sie unter dem Punkt "Paare und Familien"

Singles

Single-Tarife sind in der Regel günstiger, als Familientarife. Je nach Versicherer sind auch die eigenen Kinder mitversichert (beachten Sie hierzu bitte die Regelungen zu Kindern unter dem Punkt Paare/Familien). Ehe- oder Lebenspartner können über einen Single-Tarif jedoch nicht abgesichert werden, hier ist der Abschluss eines Familientarifes notwendig.

Paare und Familien

In Familientarifen sind in der Regel der Versicherungsnehmer, der Ehepartner (auf Wunsch auch der eingetragene oder in häuslicher Gemeinschaft lebende Lebenspartner), minderjährige Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder) und volljährige, unverheiratete Kinder bis zum 25. Lebensjahr (solange sie nicht erwerbstätig sind) mitversichert. Kinder sind meist nicht mehr mitversichert, wenn sie verheiratet sind, einen Beruf ausüben oder über 25 Jahre alt sind. Sofern auf ein Kind ein Fahrzeug zugelassen ist, empfiehlt sich der Abschluss einer eigenen Verkehrsrechtsschutzversicherung.

Je nach gewähltem Versicherer und Tarif kann der Kreis mitversicherter Per­sonen noch umfangreicher sein (z. B. Eltern des Versicherungsnehmers, wenn im Ruhestand und in häuslicher Gemeinschaft, etc.). Jegliche Änderung der Familienverhältnisse (Heirat, Scheidung, Geburt eines Kindes) sollten Sie schnellstmöglich dem Versicherer melden.

Bitte beachten Sie, dass die Wahrnehmung rechtlicher Interessen mitversicherter Per­sonen untereinander und gegen den Versicherungsnehmer vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind.

Beamte

Oftmals kursiert der Irrglaube, dass Beamte keinen Berufsrechtsschutz benötigen, da sie ja einen "sicheren Job" haben und nicht gegen ihren Dienstherrn klagen. Dies ist aber insofern falsch, da es auch bei Beamten zu Streitigkeiten über Arbeitszeugnisse, die Besoldung oder Gehaltseinstufungen kommen kann. Einige Versicherer bieten spezielle Beamtentarife mit Vergünstigungen an.

Gerade in der Anfangszeit, wenn die Verbeamtung zunächst nur auf Probe oder Widerruf besteht, hat ein angehender Beamter noch nicht die gleichen Rechte, wie ein Beamter auf Lebenszeit. Hier kann es schnell zu arbeitsrechtlichen Streitigkeiten kommen.

Eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung deckt mehr ab, als nur den beruflichen Bereich. Im Bereich des Privat-, Verkehrs- oder Wohnungsrechtsschutzes können auf Beamte die gleichen Streitigkeiten zukommen, wie auf Angestellte oder Selbstständige. Tritt ein Beamter als Privatperson auf, kann auch er Auseinandersetzungen bei beispielsweise einem Verkehrsunfall oder mit seinem Mieter haben. Eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung ist also auch für Beamte empfehlenswert.

Senioren

Für Senioren gibt es spezielle Tarife (je nach Versicherer beispielsweise schon ab dem 55. Lebensjahr), die in der Regel günstiger als die Normaltarife sind. Sofern keine Berufstätigkeit mehr ausgeführt wird, sollte man darauf achten, den Arbeitsrechtsschutz aus dem Tarif zu nehmen. Steht der Ruhestand kurz bevor, ist ein Baustein-Tarif empfehlenswert, aus dem man einfach den Berufs-Baustein entfernen lassen kann und somit nicht in einen ganz neuen Tarif wechseln muss. Wird noch ein Minijob / 450€ Job ausgeübt, sollte man den Berufsrechtsschutz bestehen lassen und sicherstellen, dass dieser auch wirklich mitversichert ist.

Da mit zunehmendem Alter die Themen Rente und Pflege an Bedeutung gewinnen, kommt auch der Rechtschutzversicherung hier eine besondere Rolle zu. Denn im Sozialversicherung-Rechtsschutz werden die Kosten z.B. für eine Auseinandersetzung über die Einstufung in einen Pflegegrad übernommen.

Bausteine der Rechts­schutz­ver­si­che­rung

Die einzelnen Bausteine der RechtsschutzversicherungWährend einige Versicherer Kompletttarife anbieten, in denen alle Rechtsschutz-Bereiche abgesichert sind, bieten manche Versicherer Tarife mit einem "Baukastenprinzip" an. Dies bedeutet, dass sich der Kunde seinen Tarif aus den einzelnen Bereichen selbst zusammenstellen und an die individuellen Bedürfnisse anpassen kann.

Je nach Versicherer können einzelne Bausteine nur in Verbindung mit einem anderen Baustein abgeschlossen werden. Oftmals findet diese Regelung beim Verkehrsrechtsschutz oder beim Wohnungsrechtsschutz Anwendung.

Privatrechtsschutz

Eine Privatrechtsschutzversicherung leistet für Rechtsstreitigkeiten des privaten Lebens. Hierunter können folgende Rechtsbereiche fallen:

  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht Beispiel: Ein Hotel entspricht nicht der Darstellung im Reisekatalog
  • Steuer-Rechtsschutz Beispiel: Werbungskosten werden vom Finanzamt nicht anerkannt
  • Schadenersatz-Rechtsschutz Beispiel: Schadenersatzforderung nach einem Unfall
  • Sozial-Rechtsschutz Beispiel: Unstimmigkeiten bei der Einstufung einer Schwerbehinderung oder dem Pflegegrad
  • Verwaltungs-Rechtsschutz Beispiel: Auseinandersetzung wegen der Vergabe eines Kindergartenplatzes
  • Straf-Rechtsschutz Beispiel: Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz Beispiel: Vorwurf der nächtlichen Ruhestörung
  • Opfer-Rechtsschutz Beispiel: Nebenklage nach einer Gewalttat
  • Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht (bei den meisten Versicherern ist nur die Erstberatung und keine Gerichtsverfahren versichert)
    Beispiel: Streit über Unterhaltszahlungen

Beruf

In Deutschland ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass beide Parteien einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung die Kosten bis zur einschließlich ersten Instanz selbst tragen müssen - unabhängig vom Ausgang des Gerichtsverfahrens.

Gerade im Beruf kann es schnell zu Streitigkeiten bezüglich ungerechtfertigter Abmahnungen und Kündigungen, Formulierungen im Arbeitszeugnis, Regelungen im Arbeitsvertrag oder ausbleibender Gehaltszahlungen kommen. Die Berufsrechtsschutzversicherung kommt für Gerichtskosten, Gutachterkosten und Anwaltsgebühren bei arbeitsrechtlichen Differenzen auf.

Verkehr

Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung bietet beispielsweise rechtlichen Schutz bei Verkehrsunfällen, Meinungsverschiedenheiten im Straßenverkehr, Streitigkeiten mit der Werkstatt und dem Autohaus, Schadensersatzforderungen und Bußgeldforderungen. Viele Tarife bieten für die versicherten Per­sonen ebenfalls Versicherungsschutz, wenn sie sich als Radfahrer, Fußgänger oder mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fortbewegen. Versicherungsschutz gilt je nach Versicherer in Europa oder weltweit.

Wohnung / Grundstück

Die Wohnungsrechtsschutzversicherung, oft auch Mietrechtsschutz genannt, leistet Versicherungsschutz für rechtliche Probleme mit gemieteten Immobilien und Grundstücken und deren Vermieter. Hierunter können beispielsweise Streitigkeiten über die Höhe der Miete, die Nebenkostenabrechnung, eine Kündigung durch Eigenbedarf oder Schäden an der Wohnung fallen. Auch Vermieter können sich mittels einer separaten Vermieterrechtsschutzversicherung gegen rechtliche Auseinandersetzungen mit dem Mieter absichern.

Wartezeiten

Für Versicherungsfälle, die sich während der Wartezeit einer Rechts­schutz­ver­si­che­rung ereignen, besteht kein Versicherungsschutz. Die Wartezeit startet mit dem Zeitpunkt des vereinbarten Versicherungsbeginns, nach Ende der Wartezeit besteht voller Versicherungsschutz.

Je nach Versicherer werden verschiedene Wartezeiten vereinbart, meistens betragen diese 3 Monate für einzelne Rechtsschutzbereiche, wie zum Beispiel für den Berufsrechtsschutz oder den Wohnungs-Rechtsschutz.

In der Regel entfallen die Wartezeiten, wenn ein nahtloser Übergang vom Vorvertrag erfolgt - also dann, wenn man bereits vorher eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung hatte und nur den Versicherer gewechselt hat. Es gibt auch Versicherer, die keine Wartezeiten vorsehen.

Tritt eine Rechtsstreitigkeit oder dessen Ursache bereits vor Vertragsabschluss ein, ist diese nicht versichert. Es würde also keinen Sinn machen, eine bereits bestehende Rechtsstreitigkeit erst verspätet beim Versicherer zu melden, um die Wartezeit zu umgehen.

Druckstücke zur privaten Rechts­schutz­ver­si­che­rung

Hier finden Sie Broschüren zu den verschiedenen Bereichen der privaten Rechts­schutz­ver­si­che­rung (z.B. Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz und Verkehrsrechtsschutz), die unter anderem anschauliche Schadenbeispiele und Informationen über die versicherten Gefahren und Ausschlüsse beinhalten.

Ihre Fragen unsere Antworten:

Ausland

Bei den meisten Versicherern besteht uneingeschränkter Versicherungsschutz innerhalb Europas. Oftmals ist auch ein privater Aufenthalt im außereuropäischen Ausland für einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen mitversichert (ggf. geringere Versicherungssummen beachten).

Mitversicherung unverheirateter Partner

Im Familientarif (nicht im Single-Tarif) kann ein Lebenspartner, analog dem Ehepartner mitversichert werden. Voraussetzung ist in der Regel, dass die Lebenspartnerschaft entweder eingetragen ist oder Versicherungsnehmer und Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft wohnen.

Freie Anwaltswahl?

Den Anwalt können Sie im Schadenfall frei wählen. Viele Rechtsschutzversicherer bieten auch eine Erstberatung an, die Ihnen Empfehlung für die Wahl des Anwalts geben kann.

Scheidung

Da eine Scheidung in das Familienrecht fällt, wird in der Regel nur die Erstberatung durch einen Anwalt übernommen. Gerichtskosten werden nicht übernommen.

Unterhalt

Für Streitigkeiten, die das Unterhaltsrecht betreffen, ist meist nur die juristische Beratung, aber keine Gerichtskosten versichert.

Familien- und Erbrecht

In der Regel ist nur die Erstberatung durch den Anwalt mitversichert und es werden keine Kosten für Gerichtsverfahren übernommen.

Neuabschluss während einer Rechtsstreitigkeit

Natürlich können Sie auch während einer bestehenden Rechtsstreitigkeit eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung abschließen. Sie müssen Sich jedoch darüber bewusst sein, dass für einen bereits laufenden Rechtsstreit keine Leistung erbracht wird und die generellen Wartezeiten gelten.

Was tun im Schadenfall?

Was tun im Schadenfall RechtsschutzversicherungKontaktieren Sie umgehend Ihren Versicherer und nehmen Sie die telefonische Erstberatung wahr. Beantworten Sie die Fragen des Versicherers wahrheitsgemäß und vollständig. Je nach Fall wird Ihnen ein Anwalt empfohlen. Selbstverständlich können Sie sich auch zunächst an "Ihren Anwalt" wenden, der Sie dann bei der Schadenmeldung unterstützt.

Bitte bewahren Sie alle Dokumente zum Schaden auf und legen Sie diese auf Verlangen des Versicherers vor.

Schadenbeispiele:

Privat-Rechtsschutz: Internetbestellung

Frau Bergner bestellt in einem Onlineshop Designerkleidung im Wert von 800€ bei einer im Ausland ansässigen Firma. Da sie die neue Kleidung schnell erhalten möchte, zahlt sie per Vorkasse. Trotz mehrmaliger Nachfrage wird die Ware nicht geliefert, sodass Frau Bergner einen Anwalt einschaltet und die Rückzahlung ihres Geldes auf dem Gerichtsweg klären lässt. Die Kosten hierfür werden von der Rechts­schutz­ver­si­che­rung übernommen.

Beruf-/Arbeits-Rechtsschutz: Kündigung

Herr Schmitt wurde von seinem Arbeitgeber plötzlich und ohne ersichtlichen Grund gekündigt. Herr Schmitt war mit dieser ungerechtfertigten Kündigung nicht einverstanden und schaltete einen Anwalt ein, den ihm sein Rechtsschutzversicherer empfahl. Der Versicherer gab eine Deckungszusage ab.

Verkehr-Rechtsschutz: Verkehrsunfall

Beim Überholen drängt ein Autofahrer Herrn Witts Wagen von der Straße ab. Dieser gerät in den Straßengraben und überschlägt sich mehrfach. Herr Witt zieht sich ein Schleudertrauma und eine Gehirnerschütterung zu. Sein Wagen hat nur noch Schrottwert. Die Kfz-Haft­pflichtversicherung des Unfallverursachers kommt zwar in angemessener Höhe für den Sachschaden und den Nutzungsausfall auf, bietet beim Schmerzensgeld aber eine Herrn Witts Meinung nach zu niedrige Vergleichszahlung an. Herr Witt bespricht den Fall mit seinem Rechtsschutzversicherer und erhält dort eine Deckungszusage für diesen Fall. Sein Anwalt hält das Angebot für die Verletzungen für angemessen und rät von einer Klage ab. Die Kosten dieser Beratung übernimmt der Rechtsschutzversicherer.

Wohnung-Rechtsschutz: Streitigkeiten mit dem Vermieter

Frau Poczesniok zog aus Ihrer Wohnung aus. Bei der Schlüsselübergabe weigert sich ihr Vermieter, Ihr die Kaution zurück zu erstatten. Als Grund gibt er an, dass die Wände nicht neu gestrichen wurden. An die Vereinbarung bei Einzug, dass die vom Vormieter nicht renovierte Wohnung auch bei Auszug nicht mehr geweißelt werden müsse, will sich der Vermieter nicht mehr erinnern. Da Frau Poczesniok eine Zeugin für die Aussage und Bilder vom Einzug hat, die den Zustand der Wohnung dokumentieren, möchte Sie Ihre Kaution einklagen. Ihr Rechtsschutzversicherer erteilt eine Deckungszusage.

Erläuterungen zu den Versicherungsbegriffen

Uns ist wichtig, dass Sie verstehen, was Ihnen eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung bieten kann. Denn viele Begriffe aus der Versicherungswelt können für einen Kunden verwirrend sein und zu Missverständnissen führen. Auf den nachstehenden Seiten beschreiben wir daher die einzelnen Leistungspunkte rund um die Rechts­schutz­ver­si­che­rung etwas anschaulicher. Wenn trotzdem noch Fragen offen bleiben sollten, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind als Ihr Ansprechpartner für alle Bereiche der Vorsorge sehr gerne für Sie da!

Deckungs­summe

Ein Rechtsstreit kann sehr teuer werden - vor allem dann, wenn er durch mehrere Instanzen geht. Ausgehend vom Streitwert fallen Anwalts- und Gerichtsgebühren an. Hinzu können ggf. noch weitere Kosten kommen (Zeugen, Gutachten, etc.). Ihre Rechts­schutz­ver­si­che­rung zahlt dann maximal bis zur vereinbarten Deckungs­summe. Allerdings beruhen viele alte Tarife noch auf kalkulierten Deckungs­summen, die heute meist zu niedrig angesetzt sind. Existenzbedrohende Prozesse gegen einen finanzstarken Gegner wie z. B. die Schadenersatzklage nach einem Verkehrsunfall mit unklarer Schuldfrage, können die Summe schnell aufzehren. Auf eine ausreichend hohe Deckungs­summe sollte daher unbedingt geachtet werden.

Strafkaution

Wenn Sie oder andere mitversicherte Per­sonen einstweilen von Strafverfolgungsmaßnahmen verschont werden können, leistet der Versicherer innerhalb der vertraglich vereinbarten Summe die Kaution (z. B. bei Untersuchungshaft oder beim Vorwurf einer Straftat im Ausland). Verfällt die Kaution (z. B. bei Nichterscheinen des Beschuldigten zur Verhandlung), muss der Versicherungsnehmer die Kaution an den Versicherer zurückzuzahlen. Dazu steht - je nach Vertrag - eine gesondert ausgewiesene Summe in der Rechts­schutz­ver­si­che­rung zur Verfügung.

Selbstbeteiligung

Die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung, die Sie selbst bei jedem Rechtsschutzfall übernehmen, wirkt sich immer prämienmindernd auf den Beitrag aus, den Sie zahlen müssen. Führt eine Ursache zu mehreren Streitfällen, verzichten manche Versicherer darauf, die Selbstbeteiligung mehr als einmal anzurechnen.

Geltungsbereich

Grundsätzlich gilt die Rechts­schutz­ver­si­che­rung in Deutschland und im restlichen geographischen Europa. Darüber hinaus gilt auch im außereuropäischen Ausland Versicherungsschutz. Dort können jedoch die abgesicherten Summen und die zeitliche Geltung deutlich eingeschränkt sein. Ebenso können einzelne Rechtsgebiete aus dem Versicherungspaket ausgeklammert werden. Bei einem bevorstehenden längeren außereuropäischen Auslandsaufenthalt sollten Sie daher Ihren konkreten Einzelfall von Ihrem Ver­sicherungs­makler beim Versicherer abklären lassen.

Risikoausschlüsse

Damit Rechtsschutz-Versicherungsschutz dauerhaft bezahlbar bleiben kann, ist es nicht möglich, für wirklich alle Rechtsbereiche Versicherungsschutz zu bieten zu können. Einige Rechtsstreitigkeiten, die erfahrungsgemäß sehr häufig auftreten oder unkalkulierbar hohe Kosten verursachen, sind daher vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Unter diesen Ausschluss fallen regelmäßig z. B. alle Rechtsstreitigkeiten aus der Neuerrichtung eines Gebäudes, aus Kapitalanlagegeschäften, aus dem Urheber-, Marken- und Per­sonenrecht, sowie Studienplatzklagen und das Vertragsrecht (im gewerblichen Bereich). Diese Aufzählung ist nicht abschließend und dient nur der Veranschaulichung.

Deckungszusage

Eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung wird die Deckung für Ihren Fall immer nur dann übernehmen, wenn nach Schilderung des Sachverhalts auch Aussicht auf Erfolg besteht. Manche gesetzlichen oder behördlichen Regelungen mögen Ihnen ungerecht vorkommen und Ihrer eigenen Rechtsauffassung gänzlich zuwiderlaufen - das Begehen des Rechtswegs kann aber dennoch vom Start weg ohne jede Erfolgsaussicht sein. Holen Sie daher vor dem ersten Gespräch mit Ihrem Anwalt immer erst eine Deckungszusage bei Ihrem Rechtsschutzversicherer ein. Bedenken Sie dabei, dass Ihr Anwalt nicht wissen kann, welchen Umfang Ihr Rechtsschutzvertrag hat. Nur im vorherigen Gespräch mit dem Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men können Sie vermeiden, ggf. auf den Kosten eines Rechtsstreits sitzen zu bleiben, der nicht versichert ist, bzw. bei dem keine Deckungszusage erteilt wird.

Gerichtliches Verfahren

Nicht immer kommt ein Rechtsschutz-Tarif für das komplette Verfahren auf. Gerade sehr preiswerte Tarife leisten zumindest in manchen Bereichen erst ab dem Zeitpunkt, zu dem eine gerichtliche Verhandlung angestrebt wird. Die Kosten, die Ihnen im Vorfeld beim Anwalt entstanden sind, müssen dann von Ihnen selbst getragen werden. Im Arbeitsrecht ist ein Schlichtungsverfahren vor dem Arbeitsgericht vorgeschrieben. Hier muss man dann entweder auf einen Anwalt verzichten, oder ihn selbst bezahlen.

Beratungs-Rechtsschutz

Je nach Tarif und Rechtsgebiet kann auch nur die reine Erstberatung zu einem rechtlichen Sachverhalt versichert sein. Im Gegenzug erlassen Ihnen manche Rechtsschutzversicherer die Selbstbeteiligung, wenn sich eine Angelegenheit allein mit der Erstberatung erledigen lässt. An dieser Stelle sei angemerkt, dass die meisten Anbieter inzwischen sehr kompetente Rechtsberatungs-Hotlines anbieten, bei denen Sie Ihren Fall besprechen und auch auf den Prozesserfolg hin prüfen lassen können.

Erweiterter Beratungs-Rechtsschutz

Hier übernimmt der Rechtsschutzversicherer auch die Kosten, die über die reine Erstberatung hinausgehen - zumindest bis zu einer vereinbarten Obergrenze. Oft sind hier auch grundsätzlich nicht versicherbare Bereiche gedeckt, damit Sie als Kunde zumindest bei einfacheren Fällen nicht allein gelassen werden.

Mediation

In vielen Fällen kommt es nur deshalb zum Rechtsstreit, weil beide Seiten unterschiedlicher Rechtsauffassungen sind. Bei einer Mediation unternimmt man den Versuch, unter der Moderation eines geschulten Mediators (oft ein Anwalt) gemeinsam eine Lösung zu erarbeiten, mit der beide Seiten leben können.

Vergleich / Kostenbeschluss

Mit einem Urteil ergeht in der Regel auch ein Kostenbeschluss, welche Streitpartei welche Kosten des Verfahrens zu übernehmen hat. Auch bei einem gerichtlich erzielten Vergleich ergeht ein solcher Kostenbeschluss. Ihr Rechtsschutzversicherer übernimmt die Kosten dieses Beschlusses - sowohl bei Urteil wie auch beim Vergleich.

Kapitalanlage-Rechtsschutz

Für Streitigkeiten aus Kapitalanlagen wird grundsätzlich keine uneingeschränkte Deckung mehr angeboten. Dieser Grundsatz wird insoweit jedoch wieder aufgeweicht, weil viele Versicherer zumindest "einfaches Anlagegeschäft" wie z. B. Alters­vorsorgeprodukte oder VWL-Sparverträge trotz des allgemeinen Ausschlusses decken. Ganz vereinzelt wird auch für spekulativere Kapitalanlagen Deckung geboten, wobei hier immer eine Obergrenze bei der Anlagesumme festgelegt wird.

Erweiterter Straf-RS (privat/beruf/ehrenamtlich)

Ihr Rechtsschutzvertrag bietet bereits eine umfangreiche Deckung für strafrechtliche Probleme, die aus dem Vorwurf eines Vergehens oder einer Ordnungswidrigkeit resultieren (hierunter fällt z. B. der Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung durch einen von Ihnen verursachten Verkehrsunfall). Ausdrücklich nicht versichert sind Straftaten, die nur vorsätzlich begangen werden können (z. B. Steuerhinterziehung oder Mord). Bedenken Sie dabei bitte, dass der reine Tatverdacht ausreicht, um ein Ermittlungsverfahren zu beginnen und Sie ggf. in Untersuchungshaft zu bringen. Mit einem erweiterten Straf-Rechtsschutz werden Ihre Verteidigungskosten (inkl. angemessener Honorarvereinbarungen mit Ihrem Strafverteidiger) auch bei Vorsatzdelikten übernommen. Bei den am Markt erhältlichen Tarifen kann es Unterschiede geben, ob der private, berufliche oder ehrenamtliche Bereich gedeckt ist.

Verzicht auf Einrede der Vorvertraglichkeit Kausaltheorie / Folgeereignistheorie

Grundsätzlich besteht Versicherungsschutz nur für solche rechtlichen Streitigkeiten, die erst während der Vertragslaufzeit aufgetreten sind. Bei der Feststellung, wann ein Fall begann, können jedoch zwei Theorien angesetzt werden: Ist die Schaffung eines neuen Umstands als ursprünglicher Beginn des Streitfalls anzusehen (z. B. der Kauf eines Neuwagens) oder erst der Zeitpunkt, an dem das eigentliche Problem ersichtlich ist (z. B. Hinweis der Werkstatt, dass der Wagen schon einmal einen schweren Unfall gehabt haben muss, von dem Sie nichts wussten)? Besteht Ihr Rechtsschutzvertrag seit mindestens fünf Jahren, verzichten viele Versicherer generell auf die Prüfung, ob ein Schaden als vorvertraglich angesehen werden kann.

Sie wün­schen eine unabhängige Beratung zur Rechts­schutz­ver­si­che­rung? Na dann: Terminvereinbarung

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