SVK Finanz - Versicherungsmakler - Finanzberatung
Alles über die Waldbesitzerhaftpflicht

Alles zur Waldbesitzerhaftpflicht

Wie schließe ich eine Waldbesitzerhaftpflichtversicherung ab?

 Hier können Sie direkt ihre Waldbesitzerhaftpflicht-Versicherung abschließen. Oder Sie lassen sich über eine Anfrage mit unserem Formular (unter diesem Artikel) ein Angebot erstellen. Als unabhängiger Ver­sicherungs­makler arbeiten wir mit allen relevanten Waldbesitzerhaftpflicht-Versicherungen zusammen. Die wichtigsten Versicherungsgesellschaften für private Waldbesitzer sind die AXA, Gothaer, Münchener & Magdeburger Agrar, sowie weitere Anbieter.

Waldbesitzer brauchen eine WaldhaftpflichtversicherungWichtiger Hinweis: Die folgenden Hinweise können die teilweise komplexen Fragen im Zusammenhang mit Verkehrssicherungspflichten im Wald nur streifen und einige wichtige Ansatzpunkte vorstellen. Für eine tiefergehende Würdigung der Thematik müssen fachspezifische Veröffentlichungen und für konkrete betriebliche Fragen auf jeden Fall der Rat von forstlichen Beratern bzw. Sachverständigen hinzugezogen werden. Die aktuelle Broschüre zur "Verkehrssicherungspflicht der Waldbesitzer" von der "Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung" können Sie HIER kostenlos herunterladen.

Die Verkehrssicherungspflicht der Waldbesitzer

Wer sich als Besucher im Wald aufhält, tut dies grundsätzlich auf eigene Gefahr. Ein einfacher Grundsatz, der in den letzten Jahren auch richterlich durch zahlreiche Urteile gefestigt wurde. Doch zum Wald gehören auch Bereiche, für die dieser Grundsatz nicht oder nur eingeschränkt gilt. Daher gibt es für Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer einige wichtige Ausnahmen zu beachten.

Verkehrssicherungspflicht – was heißt das?

Verkehrssicherungspflicht im Wald bedeutet vereinfacht: Derjenige, der die Verfügungsgewalt über ein Grundstück ausübt, hat im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren dafür zu sorgen, dass von dort keine Gefahr für andere ausgeht - insbesondere durch das Umstürzen von Bäumen (z.B. durch Stammfäule), Windwurf oder Windbruch.

Keine Verkehrssicherungspflicht für waldtypische Gefahren

Diese Verkehrssicherungspflicht trifft den Waldbesitzer aber nur in Ausnahmefällen. In Waldbeständen und auch auf normalen Waldwegen gilt der Grundsatz: Keine Verkehrssicherungspflicht für waldtypische Gefahren.

Verkehrshafttung für WaldbesitzerWaldtypische Gefahren sind alle Gefahren, mit denen im Wald zu rechnen ist, insbesondere das oben genannte Umstürzen von Bäumen (auch von toten Bäumen), das Abbrechen von Ästen, Steinschlag in Bergregionen, Unebenheiten oder kleine Gräben im Gelände usw. Auch Gefahren, die durch die ordnungsgemäße Waldbewirtschaftung (unter Einhaltung der maßgeblichen Sicherheitsvorschriften) entstehen, sind von diesem Grundsatz abgedeckt. Dazu gehören auch Beeinträchtigungen an Wegen, die durch Holzernte entstanden sind. Mit Forstschranken muss ein Waldbesucher zwar rechnen, sie sollten aber auf jeden Fall durch Rückstrahler oder Signalfarben gut erkennbar sein.

Hinsichtlich waldtypischer Gefahren besteht für Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer keine Pflicht zur vorsorglichen Prüfung. Sie sollten aber unmittelbar drohende massive Gefahren auf jeden Fall beseitigen. So zum Beispiel nach schweren Stürmen, bei denen mit lebensgefährlichen Risiken durch Hänger oder verzögerte Abbrüche schwerer Äste gerechnet werden muss.

Ausnahmen und atypische Gefahren

Für Waldbereiche, die vom Waldbesitzer für spezielle Nutzungen freigegeben wurden, gelten höhere Sorgfaltspflichten. Dies betrifft zum Beispiel Flächen, die von Waldkindergärten genutzt werden, Kletterwälder oder Waldparkplätze.

Bei Erholungseinrichtungen im Wald muss der Waldbestand in einer Tiefe von einer Baumlänge rund um die Einrichtung einer regelmäßigen Kontrolle unterzogen werden. Für die Erholungseinrichtungen selbst gilt die Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich technischer und baulicher Sicherheit. Sollen entsprechende Einrichtungen errichtet werden, muss der Waldeigentümer hierzu seine Einwilligung geben. Im Gestattungsvertrag sollte daher festgehalten werden, wer die entsprechenden Pflichten übernimmt.

Für sonstige bauliche Anlagen wie etwa Handläufe an Wanderwegen oder Brückenbauwerke sollte dies gleichermaßen geregelt werden, da sie ebenfalls regelmäßig auf technische und bauliche Sicherheit überprüft werden müssen. Für Waldbäume im Fallbereich von Straßen und Bahnlinien besteht für Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer eine Verkehrssicherungspflicht. Sie müssen die entsprechenden Waldbereiche also regelmäßig auf ihre Standsicherheit, Stabilität gegen Windwurf und Windbruch sowie mögliche Risiken durch abbrechende Totäste überprüfen. Die Ergebnisse dieser Prüfung sollten unbedingt dokumentiert werden.

Keine Freistellung von der Verkehrssicherungspflicht gilt für atypische Gefahren, die nicht im Wald zu erwarten sind (z.B. durch ungesicherte Baugruben oder über Wege gespannte, schlecht sichtbare Drähte).

Verletzung der Verkehrssicherungspflicht

Bei schuldhafter Verletzung einer bestehenden Verkehrssicherungspflicht entstehen im Schadensfall zivilrechtliche Schadenersatzansprüche. Im Falle von Per­sonenschäden können auch strafrechtliche Folgen damit verbunden sein.

Durch Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung können Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer entstehende zivilrechtliche Haftungsrisiken abdecken, auch mögliche Schadenersatzansprüche aus fahrlässiger Verletzung einer bestehenden Verkehrssicherungspflicht. In die Versicherung sollten alle Formen der Fahrlässigkeit mit einbezogen sein, da die Abgrenzung zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit teilweise sehr schwierig sein kann. Quelle: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, Stand: 5/2020

 Hier können Sie direkt ihre Waldbesitzerhaftpflicht-Versicherung abschließen. Oder Sie lassen sich über eine Anfrage mit unserem Formular (unter diesem Artikel) ein Angebot erstellen. Weitere Informationen zur Waldversicherung

Sie haben einen Wald und möchten auch ihren Kleingarten ver­sichern? Dann sind Sie HIER richtig!


Placeholder
Gewünschter Versicherungsschutz: *



Vor- und Nachname: *
Straße, Hausnr.: *
PLZ, Ort: *
Mobilnummer: *
E-Mail: *
PLZ und Ort des Waldstücks: *
Flurnummer/Gemarkung: *
Gesamtfläche in ha: *
Waldbestand: *





Vorschäden in den letzten 5 Jahren: *


Platz für Ihre Mitteilung:
Die Daten werden über eine sichere SSL-Verbindung übertragen.
* Pflichtfeld 

Erfahrungen & Bewertungen zu SVK Finanz Insurance4Green Versicherungsmakler UG (haftungsbeschränkt)